Ausbildung und Arbeit; Copyright / Quelle

Der Helferkreis Asyl Hebertshausen sieht es nach wie vor als wichtig an, dass die hier lebenden Flüchtlinge unsere Sprache lernen, möglichst eine schulische und/oder berufliche Ausbildung absolvieren sowie die Chance auf eine Arbeit bekommen.

Peter Barth, der sich besonders mit diesem Thema beschäftigt, äußert sich als folgt:

„Arbeit ist der Königsweg  für eine erfolgreiche und nachhaltige Integration. Arbeit verleiht dem Menschen auch Würde.

Daher kämpfen wir seit Jahren für die Aufhebung eines jeglichen Arbeitsverbots und einen Zugang zu Deutschkursen, Ausbildung  und Arbeit für alle Asylbewerber und Geduldete, solange sie sich in unserem Land aufhalten.

Es ist menschenunwürdig, Geflüchteten über einen längeren Zeitraum den Zugang zur Erwerbstätigkeit zu verschließen. Nichtstun führt zu sozialem Unfrieden, Kriminalität, und es besteht die Gefahr der Radikalisierung.

Außerdem werden die Sozialkassen über Jahre hin enorm belastet. Die Bevölkerung wird es nicht gutheißen, wenn Flüchtlinge nur herumsitzen und sich auf Steuergelder die Zeit vertreiben.

Wir fordern Ausbildungs- und Beschäftigungserlaubnisse zu erteilen oder diese zu verlängern.

Bei der Abwägung, ob eine Beschäftigungs- oder eine Ausbildungserlaubnis erteilt werden soll, soll nicht nur auf die statistische Bleibeperspektive geachtet werden, sondern alle individuellen Faktoren, wie erfolgreiche Integrationsschritte, Deutschkenntnisse, erworbene Schulabschlüsse und auch der Tatbestand, dass mit einer tatsächlichen Abschiebung in absehbarer Zukunft nicht gerechnet werden kann, soll in die Entscheidung mit eingeschlossen werden.

Begründung: Diejenigen, die einen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag erhalten, sind integrationsbereit und haben – vor allem im Falle der Ausbildung – bereits enorme Integrationsleistungen erbracht, sonst würde ihnen kein deutscher Arbeitgeber einen Ausbildungsplatz anbieten.

Wir fordern eine bundesweit einheitliche, transparente und unbürokratische Anwendung der „3+2-Regelung“ des Bundesintegrationsgesetzes.

Im Rahmen des „landkreisweiten Helferkreises“ haben wir weiter versucht den Landrat und seine Verwaltung davon zu überzeugen, dass es absolut notwendig ist  den Zuwanderern auf Dauer oder bis zu Ihrer Rückkehr durch Beschulung, Ausbildung und Arbeit zu fördern und die Menschen sinnvoll zu beschäftigen. Unser Landkreis ist was Arbeitsgenehmigungen betrifft eher ein gutes Beispiel in Bayern.

Das Bestreben der Helferkreise Asylbewerber generell in Ausbildung und Arbeit zu bringen, was Spracherwerb zwangsläufig voraussetzt, wird hier eher unterstützt als boykottiert, auch wenn auch hier noch bürokratische Hürden abzubauen wären.“

Ansprechpartner zu diesem Thema: Peter Barth